Ratsprotokoll vom 17. April 1878

Besitzer dieses Hauses, ohne daß diesfalls zwi- schen ihm und der Gemeinde Abma- chungen bestünden, benützt würde & auf Grund dessen den Antrag stellt, es sei mit dem Besitzer eine Vereinba- rung dahin zu treffen, daß ihm die fernere Benutzung dieses städt. Grun- des gegen dem gestattet würde, daß derselbe abgeböscht und in Hinkunft im ordentlichen Zustande erhalten wer- de, gleichzeitig wäre derselbe zur Erhaltung der dortigen Mauer, wel- che zum Schutze seines eigenen Grun- des diene, zu verpflichten. Referent erklärt, daß die Section sich diesem An- trag des städt. Bauamtes anschließe. Beschluß nach Antrag. — Z. 4042. 10. G.R. Josef Huber verliest einen Bericht des städt. Bauamtes, mit welchem dasselbe mit Berufung auf den Gemeinderats- Beschluß vom 1. März 1878 über die angeb- lich der Gemeinde gehörigen 2 Gründe auf der Gmain Bericht erstattet und auf Grund der gepflogen Erhebungen und der vorliegenden Akten die Vermu- tung ausspricht, daß die fraglichen Grün- de gar nicht Eigenthum der Gemeinde seien. Referent bemerkt, daß die Section mit Rücksicht auf diesen Sach- verhalt, nach welchem die Gemeinde

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