Ratsprotokoll vom 17. April 1878

Besitzer dieses Hauses, ohne daß diesfalls zwischen ihm und der Gemeinde Abmachungen bestünden, benützt würde & auf Grund dessen den Antrag stellt, es sei mit dem Besitzer eine Vereinbarung dahin zu treffen, daß ihm die fernere Benutzung dieses städt. Grundes gegen dem gestattet würde, daß derselbe abgeböscht und in Hinkunft im ordentlichen Zustande erhalten werde, gleichzeitig wäre derselbe zur Erhaltung der dortigen Mauer, welche zum Schutze seines eigenen Grundes diene, zu verpflichten. Referent erklärt, daß die Section sich diesem Antrag des städt. Bauamtes anschließe. Beschluß nach Antrag. — Z. 4042. 10. G.R. Josef Huber verliest einen Bericht des städt. Bauamtes, mit welchem dasselbe mit Berufung auf den GemeinderatsBeschluß vom 1. März 1878 über die angeblich der Gemeinde gehörigen 2 Gründe auf der Gmain Bericht erstattet und auf Grund der gepflogen Erhebungen und der vorliegenden Akten die Vermutung ausspricht, daß die fraglichen Gründe gar nicht Eigenthum der Gemeinde seien. Referent bemerkt, daß die Section mit Rücksicht auf diesen Sachverhalt, nach welchem die Gemeinde

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