Ratsprotokoll vom 17. April 1878

habe z.B. auch in Linz ein Gewölbe für sein hiesiges Geschäfte und müße doch auch dort seine Steuer und Umlagen zalen; hinsichtlich der Fleischhauer in den Ölberg-Fleischbänken dürfte daher das gleiche Verhältnis vorhanden sein. Der Vorsitzende bemerkt hierüber, daß man in dieser Richtung eine Anfrage an die Gemeinde Linz richten könne, wie sie es mit dieser Frage halten, wornach man es in Steyr auch so einführen könnte. G.R. Mauß betont, daß, wenn der Gemeinderat diese Fleischhauer schon zu einer Zahlung herbeiziehen wolle, er dies auch durch Erhöhung ihres Pachtes thun könne. G.R. Pointer erwiedert hierauf, daß es für die hierortige Consumation immerhin gut sei, daß diese Gewerbetreibenden mit ihrem Fleische in die Stadt kommen; würden sie hiefür besteuert, so würden dieselben wieder ausbleiben. G.R. Ploberger entgegnet, daß es bei der Gewerbe-Freiheit überhaupt kein Monopol mehr gebe, wenn er könnte, wurde

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