Ratsprotokoll vom 17. April 1878

ohne daß erstere eine Gemeinde-Umlage zu zahlen hätten; er glaube daher, daß sie zur Leistung einer Gemeinde-Umlage herangezogen werden sollten und wünsche in dieser Richtung nähere Er- hebungen durch das Amt, im entge- gengesetzten Falle solle ihr Befugniß wieder auf drei Tage eingeschränkt werden. G.R. Anton von Jäger bemerkt, daß man die- se Fleischhauer zu den Gemeinde-Umlagen nicht heranziehen könne. G.R. Pointer betont gleichfalls, daß es sich hier um Zweigniederlassungen handle, und Gewerbetreibende dort ihre Erweb- Steuer zu zahlen hätten, wo sie ihren Wohnsitz hätten; worauf G.R. Ploberger erwiedert, dann könnten auch die hiesi- gen Fleischhauer ihren Gewerksbetrieb über die Stadt hinaus ausdehnen; er habe grosse Lasten für die Gemeinde zu tragen und es seien Fleischhauer am Ölberge, welche ein gleich großes Geschäft hätten wir er, und doch für die Gemeinde gar nichts leisteten. G.R. Wickhoff bezeichnet als einziges Mit- tel einer Abhilfe die Erhöhung des Miet- Zinses, den die Pächter der Ölbergfleisch- bänke an die Gemeinde zu zalen hätten, worüber

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