welche Einzapfung aber aus strassenpolizeilichen Rücksichten dringend nöthig sei. G.R. Ploberger spricht bei dieser Gelegenheit den Wunsch aus, daß die Frage wegen dieser ÖlbergFleischbänke einmal vom Amte in Erwägung gezogen werden möge. Die Fleischhauer in den Ölberg-Fleischbänken machten nemlich die gleichen Geschäfte, wie die hiesigen Fleischhauer, verkauften täglich Fleisch und gäben dasselbe auch gerade um denselben Preis, während sie anderseits für die Gemeinde keinerlei Lasten zu tragen hätten; früher habe die Bestimmung gegolten, daß sie in der Woche nur 3 mal ausschrotten dürfen, indem sie alle vom Lande seien und nur dadurch das Recht zur hiesigen Ausschrottung erlangt hätten, daß vor einem geraumen Zeitraum bei Bestehen des Fleischsatzes die Fleischhauer der Stadt renitent gewesen seien und kein Fleisch hätten ausschrotten wollen, worüber der damalige Magistrat diese Landfleischhauer in die Stadt hereingezogen und ihnen die Olbergfleischbänke angewiesen habe. Seit 10 oder 11 Jahren habe sich aber der Unfug eingeschlichen, daß dieselben täglich hier Fleisch verkaufen und dardurch in die Lage gesetzt sein, gerade so grosse Geschäfte zu machen, wie die andern, welche grosse Lasten zu tragen hätten,
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