Ratsprotokoll vom 17. April 1878

eingegangenen Verpflichtungen nicht vollständig nachkomme, nicht für dasjenige, was er bereits durchgeführt habe, eine Entschädigung verlangen könne; denn, wenn er heute mit der Arbeit anfange und er finde nicht anderweitig eine Unterstützung, so könne er nichts ausrichten und man könne ihm auch nicht auftragen, für die Gemeinde tausende von Gulden auszugeben. G.R. Ploberger betont, daß Herr Friedl in seinem Gesuche ausdrücklich es dem Gemeinderate frei stelle, ihm alljährlich zu kündigen, wenn er seinen Verpflichtungen nicht nachkomme. G.R. Tomitz fragt, ob das nächste Jahr, für welches dem H. Friedl das Theater bereits überlassen sei, in die weiter erbetenen 3 Jahre einzurechnen sei; worauf G.R. Pointer erwiedert, daß dieses nicht der Fall sei, daher es sich für den Gemeinderat eigentlich um eine Verleihung des Theaters auf 4 Jahre handle. Nach dieser Aufklärung erklärt G.R. Tomitz sich dem Antrage des G.R. Pointner anzuschließen, welcher zum Beschluße erhoben und wobei bestimmt wird, daß das Resultat der hierüber mit H. Friedl einzuleitenden Verhandlungen wieder dem Gemeinderate zur Beschlußschaftung vorzulegen sei. — Z. 4370.

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