Ratsprotokoll vom 17. April 1878

eingegangenen Verpflichtungen nicht vollstän- dig nachkomme, nicht für dasjenige, was er bereits durchgeführt habe, eine Entschädigung verlangen könne; denn, wenn er heute mit der Arbeit anfange und er finde nicht anderweitig eine Unterstützung, so könne er nichts ausrichten und man könne ihm auch nicht auftragen, für die Gemeinde tau- sende von Gulden auszugeben. G.R. Ploberger betont, daß Herr Friedl in seinem Gesuche ausdrücklich es dem Gemeinderate frei stelle, ihm alljährlich zu kündigen, wenn er seinen Verpflichtungen nicht nach- komme. G.R. Tomitz fragt, ob das nächste Jahr, für welches dem H. Friedl das Theater bereits überlassen sei, in die weiter erbetenen 3 Jahre einzurechnen sei; worauf G.R. Pointer erwiedert, daß dieses nicht der Fall sei, daher es sich für den Gemeinde- rat eigentlich um eine Verleihung des Theaters auf 4 Jahre handle. Nach dieser Aufklä- rung erklärt G.R. Tomitz sich dem An- trage des G.R. Pointner anzuschließen, welcher zum Beschluße erhoben und wobei bestimmt wird, daß das Resultat der hier- über mit H. Friedl einzuleitenden Verhand- lungen wieder dem Gemeinderate zur Be- schlußschaftung vorzulegen sei. — Z. 4370.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2