Ratsprotokoll vom 17. April 1878

G.R. Wenhart bezeichnet es mit Rücksicht auf den Wunsch des H. Josef Werndl nach einer baldigen Antwort als opportun, daß behufs Beschlußfaßung über diesen Gegenstand in Kürze eine Sitzung einberufen werde, und zwar könnte, nachdem derselbe so wichtig sei, hiezu eine außerordentliche Sitzung einberufen werden. G.R. Reder glaubt, daß mit Rücksicht auf die nothwendigen Erhebungen es wohl nicht leicht möglich sei, vor den Feiertagen diese Sache auszutragen; worauf G. R. Wenhart erwiedert, es sei möglich, daß erst in 3 Wochen wieder eine ordentliche Sitzung sei, während man dem Wunsche des Herrn Werndl früher entsprechen könne. Der Vorsitzende bemerkt, daß jedenfalls früher als in 3 Wochen eine Sitzung sein werde; übrigens hänge eine Entscheidung der Frage, ob die Gemeinde die ses Gebäude kaufen solle oder nicht, wohl nicht vom Gemeinderate allein ab, nachdem hiezu ein Landesgesetz & die Sanktion des Kaisers erforderlich sei. Der Gemeinderat werde sich nichts vergeben, wenn er den Gegenstand einem Comité zuweise, welches in

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