Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, konsta- tirt die Anwesenheit der zur Beschlußfähigkeit erforderlichen Anzal von Gemeinderats-Mit- gliedern und giebt als Gegenstand der für heu- te einberufenen Sitzung die Vorname der Verification der Gemeinderaths-Wahlen aus dem II. Wahlkörper bekannt; er ersucht den G.R. Pointer hierüber Bericht zu erstatten. G.R. Pointner führt an, daß bei der letzten Ge- meinderats-Sitzung von der Section bezüg- lich des Aktes über die Wahl aus dem II. Wahl- körper mehrere Vollmachten als nicht gehö- rig ausgefertigt beanstandet worden seien, worüber der Gemeinderat den Beschluß gefaßt habe, es möge das Amt die weite- ren Erhebungen über diese Vollmachten pflegen und das Resultat dem Gemeinde- rate bekannt geben. Zu diesem Zwecke seien aus dem II. Wahlkörper dem Amte 10 Vollmachten zur Erhebung des Thatbe- standes übergeben worden. – Unter die- sen 10 beanstandeten Vollmachten sei eine von der Vollmachtgeberin Katharina Hellinger mit Bleistift unterfertigt; de- ren Bevollmächtigter sei Johann Hansl. Die Section habe diese Vollmacht darum beanstandet, weil sie mit Bleistift un- terschrieben sei und daher keine Gil- tigkeit haben könne. Es werde ja die Wahlausschreibung nebst Wahlzetteln jeder
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