Ratsprotokoll vom 5. April 1878

G.R. Dr. Hochhauser stellt hiernach die Frage, auf welchen der Gewählten diese Abstim- mung ihre Wirksamkeit ausübe, wor- über G.R. Pointner das Ergebnis der Wah- len aus dem II. Wahlkörper nebst den auf die Gewählten gefallenen Stimmen be- kannt giebt. Hienach seien auf Herrn Karl Jäger von Waldau 176 Stimmen gefal- len, wovon 9 Stimmen abzuziehen sei- en, daher für denselben 167 Stimmen ver- blieben; nachdem die absolute Majori- tät 173 betragen habe, so habe derselbe diese Majorität nicht mehr. Nach der Bemerkung des G.R. Dr. Hochhauser, daß Herr Karl Jäger von Waldau hienach nicht als gewählt zu betrachten sei, verliest G.R. Pointer den § 38 des Ge- meinde-Statutes, welcher im Falle der Beanständigung einer Wahl die Veran- lassung einer Neuwahl vorschreibe, und macht auf einen vor 2 Jahren vorge- kommenen Fall aufmerksam: damals hätten die in den Gemeinderat gewähl- ten Herrn Josef Werndl, Putz und Moser nach der Constituirung des Gemeinderates erklärt, die Wahl nicht anzunehmen, und habe für selbe keine Neuwahl stattge- funden; es frage sich daher, ob diesesmal eine Neuwahl vorzunehmen sei.

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