Ratsprotokoll vom 5. April 1878

G.R. Dr. Hochhauser stellt hiernach die Frage, auf welchen der Gewählten diese Abstimmung ihre Wirksamkeit ausübe, worüber G.R. Pointner das Ergebnis der Wahlen aus dem II. Wahlkörper nebst den auf die Gewählten gefallenen Stimmen bekannt giebt. Hienach seien auf Herrn Karl Jäger von Waldau 176 Stimmen gefallen, wovon 9 Stimmen abzuziehen seien, daher für denselben 167 Stimmen verblieben; nachdem die absolute Majorität 173 betragen habe, so habe derselbe diese Majorität nicht mehr. Nach der Bemerkung des G.R. Dr. Hochhauser, daß Herr Karl Jäger von Waldau hienach nicht als gewählt zu betrachten sei, verliest G.R. Pointer den § 38 des Gemeinde-Statutes, welcher im Falle der Beanständigung einer Wahl die Veranlassung einer Neuwahl vorschreibe, und macht auf einen vor 2 Jahren vorgekommenen Fall aufmerksam: damals hätten die in den Gemeinderat gewählten Herrn Josef Werndl, Putz und Moser nach der Constituirung des Gemeinderates erklärt, die Wahl nicht anzunehmen, und habe für selbe keine Neuwahl stattgefunden; es frage sich daher, ob diesesmal eine Neuwahl vorzunehmen sei.

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