Ratsprotokoll vom 5. April 1878

habe; es habe sich daher hauptsächtlich darum ge- handelt festzustellen, ob diejenigen, welche für die betreffenden Wählerinen, das Wahl- recht ausgeübt, von denselben selbst auch wirk- lich hiezu bevollmächtigt worden seien. Das ließe sich freilich nicht in Abrede stellen und sei nachgewiesen, daß sie die Vollmacht nicht in der richtigen Form erhalten hätten. G.R. Ploberger hebt hervor, daß es sich ge- zeigt habe, daß die meisten mit ihren Voll- machtnehmern einverstanden gewesen seien; daher könne der Gemeinderat ge- trost die Sache fallen lassen und darüber hinausgehen. Hiernach bringt der Vorsitzende den vom G.R. Ploberger und Gründler unterstützten Antrag des G.R. Holub, es sei über die bei den beanstandeten Vollmachten stattge- habten Formfehler für diesesmal hinaus- gehen, zur Abstimmung und bleibt der- selbe mit 6 gegen 9 Stimmen in der Minorität. Der Antrag des G.R. Dr. Hochhauser auf Ungiltigkeits-Erklärung der 9 beanstan- deten Vollmachten unterstützt von G.R. Mauß wird mit 9 gegen 6 Stimmen zum Beschluße erhoben.

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