Ratsprotokoll vom 5. April 1878

Wahlkörper gewählt worden sein. G.R. Dr. Hochhauser erwiedert, daß diese Auführung des G.R. Mayr nicht richtig sei. Der Gemeinderat habe nur zu prüfen, ob die betreffenden Vollmach- ten rechtsgültig seien oder nicht; darüber habe der Gemeinderat abzustimmen, wornach erst die Stimmen abzuzählen seien; von diesen fielen 9 weg; wer trotz dieser 9 Stimmen noch die absolute Majorität habe, der müße auch als gewählt betrachtet werden; auf die übrigen Gewählten habe es keinen Einfluß. G.R. Mauß betont nochmals, daß, nachdem die Verifications-Commission diese Vollmachten beanstandet und der Gemeinderat beschlos- sen habe, es sei durch das Amt die Untersu- chung zu pflegen, kein Zweifel mehr sein könne, was der Gemeinderat heute zu beschließen habe, indem die Consequenz erfordere, daß die Vollmachten zu bean- standen seien. G.R. Holub bemerkt, daß bei der seinerzeiti- gen Abstimmung über den Antrag, ob die betreffenden Personen einvernommen wer- den sollen oder nicht, jeder von der Über- zeugung geleitet gewesen sei, die beanstan- deten Vollmachten seien wirklich gefälscht und die betreffenden Vollmachtgeberinnen hätten nicht gewußt, wer für sie gestimmt

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