Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, konstatirt die Anwesenheit der zur Beschlußfähigkeit erforderlichen Anzal von Gemeinderats-Mitgliedern und giebt als Gegenstand der für heute einberufenen Sitzung die Vorname der Verification der Gemeinderaths-Wahlen aus dem II. Wahlkörper bekannt; er ersucht den G.R. Pointer hierüber Bericht zu erstatten. G.R. Pointner führt an, daß bei der letzten Gemeinderats-Sitzung von der Section bezüglich des Aktes über die Wahl aus dem II. Wahlkörper mehrere Vollmachten als nicht gehörig ausgefertigt beanstandet worden seien, worüber der Gemeinderat den Beschluß gefaßt habe, es möge das Amt die weiteren Erhebungen über diese Vollmachten pflegen und das Resultat dem Gemeinderate bekannt geben. Zu diesem Zwecke seien aus dem II. Wahlkörper dem Amte 10 Vollmachten zur Erhebung des Thatbestandes übergeben worden. – Unter diesen 10 beanstandeten Vollmachten sei eine von der Vollmachtgeberin Katharina Hellinger mit Bleistift unterfertigt; deren Bevollmächtigter sei Johann Hansl. Die Section habe diese Vollmacht darum beanstandet, weil sie mit Bleistift unterschrieben sei und daher keine Giltigkeit haben könne. Es werde ja die Wahlausschreibung nebst Wahlzetteln jeder
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2