Ratsprotokoll vom 5. April 1878

wobei die Ausstellerin gar nicht gewust habe, wer die Vollmacht habe, obwohl selbe unterschrieben gewesen sei. Bei den Wahlen gingen Leute herum, welche oft im Besitze von 20 Vollmachten seien, die sie dann unter ihre Freunde austheilten. G.R. Gründler hebt hervor, es zeige sich aus den verlesenen Einvernehmungen, daß die betreffenden Partheien, für welche mittelst der beanstandeten Vollmachten gewählt worden sei, mit ihren Mandataren einverstanden gewesen seien; so hinsichtlich der Vollmacht der Victoria Menhart, welche krank gewesen und ihre Tochter beauftragt habe, statt ihrer zu unterschreiben, daher dies ausdrücklich mit ihren Willen geschehen sei. Ähnliches sei bei mehreren der Fall. Nachdem nun durch § 21 P. 1 des Gemeinde-Statutes nicht genau ausgedrückt sei, daß Frauens-Personen eigenhändig die Vollmacht unterschreiben müßen, und derartige Unterfertigungen von Dokumenten von den Frauen überhaupt leichter genommen wurden, so könne er von den beanstandeten Vollmachten höchstens 3, keineswegs aber 9 verworfen. Es sei auch der Fall vorgekommen, daß im Amte selbst Vollmachten fix und fertig ausgestellt worden seien.

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