verursachte Auslage von 100–150 fl, um so schwe- rer falle, als die Gemeinde mit ihren Zahlungen immer zurück sei. Er mache nur aufmerksam, daß die Stadtkassa in Verlegenheit gekommen wäre, am 1. April an die Sparkassa die Zin- sen zu zalen, wenn nicht noch von der Waf- fen-Fabrik eine Umlage eingezahlt worden wäre. Diese bedeutende Auslage für die Wahl falle daher der Gemeinde sehr schwer. Je- denfalls aber sei er dafür, daß für die Zu- kunft die Vollmachten in richtiger Form ausgestellt würden. Der Vorsitzende erwiedert hierauf, daß er hinsichtlich der Kostenfrage sich eine genaue Berechnung habe anfertigen lassen, um selbe dem Gemeinderate bekannt geben zu kön- nen. Dieselben bezifferten sich für den Fall einer Nachwahl auf nicht mehr als höchstens 30 fl eine solche Nachwahl sei eben hinsichtlich der Kosten nicht mit einer Neuwahl zu ver- gleichen. Weiters müße er auf § 67 Ge- meindestatut verweisen, wornach jedes Mit- glied des Gemeinderates abzutreten habe, wenn der Gegenstand der Beratung und Beschlußfassung die Privatinteressen eines Gemeinderates oder jene seiner Ehegatten oder seiner Verwand- ten oder Verschwägerten bis einschließlich zum zweiten Grade betreffe. Indem es sich um die Gültigkeit der Wahl des Herrn Karl Jäger von Waldau handeln werde, so müße er
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2