mit welcher Oberaigner bevollmächtigt wurde. Diese vorliegende Vollmacht ist daher von mir ausgestellt und im Namen der Baumgartner unterschrieben. Nach der Ausfertigung schickte ich sie dem Oberaigner zu.“ Michael Oberaigner sage aus: „Die vorliegende Vollmacht wurde mir bereits im ausgefertigten und unterschriebenen Zustande vom Seilermeister Schlader mit dem Ersuchen übergeben, für Baumgartner die Stimme abzugeben, was ich that; daß dieselbe nicht von der Baumgartner unterschrieben war, wußte ich wohl nicht, ich habe mit derselben auch vor der Wahl nicht gesprochen.“ Dieses sei das Resultat der Erhebungen, und es trete nun an den Gemeinderat, die Aufgabe heran zu beschliessen, ob er diese Vollmachten für ungültig erkläre, oder nicht. G.R. Leopold Huber betont, es stelle sich heraus, daß einige Vollmachten von der Tochter im Auftrage der Mutter unterfertigt seien, solche könne man immerhin als gültig erklären, da Mutter und Tochter in einem solchen Verhältnisse stünden, daß es sich gleich bliebe, wer die Vollmacht unterfertige. Weiters müße er für den Fall, als eine Neuwahl beabsichtigt würde, auf die finanzielle Lage der Stadt verweisen, welcher die hiedurch
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