„Der versiegelt übernommene Wahlakt des I. Wahlkörpers würde von der gefertigten Rechtssection nach §. 38 des Gemeindestatutes nach Ablauf der Reklamationsfrist geprüft, und wird das Ergebnis dieser Wahl dem löblichen Gemeinderate zur Entscheidung über die Gültigkeit desselben mitgetheilt. Bei der am 20. März 1878 vorgenommenen Wahl zweier Mitglieder des Gemeinderates haben sich 328 Wähler betheiliget, und es beträgt die absolute Majorität 165. Diese Majorität haben erhalten: Herr Gustav Gschaider mit 31 Stimmen, Herr Franz Ploberger mit 182 Stimmen. Die diesem Wahlacte beiliegenden 38 Stück Vollmachten sind fast durchgehends korekt, und beeinflussen in keiner Weise das vorliegende Wahlergebnis. Steyr am 29. März 1878. Gustav Gschaider, K. Holub, Georg Pointner.“ Referent empfiehlt sohin die Wahlen des 7. Wahlkörpers zur Genehmigung. Einhelliger Beschluß nach Antrag. - Z. 3263. 4. G.R. Pointer verliest den Rekurs des Herrn Anton Plochberger wider eine Entscheidung der Gemeinde-Vorstehung, mit welcher demselben anläßlich der Ertheilung der Bewilligung zur Erbauung einer Wagenremise im Hofraume seiner in Voglsang
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2