Ratsprotokoll vom 20. März 1878

Diesem Wahlacte sind 70 Vollmachten angeschlos- sen, mittelst welchen das Wahlrecht ausge- übt wurde. Bei Prüfung derselben haben sich leider Mängel bemerkbar gemacht, die dem löblichen Gemeinderathe nicht vor- enthalten werden können. Bei 2 Voll- machten mangeln die Namen der Bevoll- mächtigten, eine andere Vollmacht war nicht mit dem wirklichen Vornamen gefertigt, wieder andere Vollmachten haben das nicht unbegründete Bedenken wachgerufen daß dieselben von dem Aussteller gar nicht gefertigt worden sind. Bei diesem Vorgange muß die Gültigkeit der Wahl dem löblichen Gemeinderate anheim ge- stellt werden. Steyr, 29. März 1878. Gustav Gschaider, K. Holub, Georg Winter.“ Referent bemerkt hiezu, daß, nach dem Herr Karl Jaeger von Waldau, bei einer absoluten Majorität von 173 Stimmen 176 habe, für den Fall, als 4 Vollmachten wirklich gefälscht seien, es in Frage stehe, ob dessen Wahl als gültig angesehen werden könne, weil man nicht wisse, wem diese Vollmachten die Stimmen gegeben hätten. Diese zu be- anständigenden Vollmachten lägen hier zur Einsicht des Gemeinderates vor, und wolle er heute vorläufig noch die Namen der Betheiligten verschweigen. Es müßte vorerst vom Amte erhoben werden, ob

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