Pointner.“ Referent bemerkt hiezu, daß der mit den mindesten Stimmen gewählte Kanditat 153 Stimmen gehabt habe, während die absolute Majorität 148 betragen habe. Es erscheine daher derselbe mit 5 Stimmen Majorität gewählt, welches Resultat durch die geringen vorliegenden Mängel keine Abänderung erfahre. Der Antrag der Section auf Bestätigung der Wahlen des III. Wahlkörpers wird einstimmig angenommen. - Z. 3024. G.R. Pointner referirt weiter, indem er liest: „Der versiegelt übernommene Wahlact des II. Wahlkörpers wurde von der gefertigten Rechtssection nach §. 38 des Gemeindestatutes nach Ablauf der Reklamationsfrist geprüft, und wird das Ergebnis dieser Wahl dem löblichen Gemeinderate zur weiteren Entscheidung nachstehend mitgetheilt: Bei der am 18. März 1878 vorgenommenen Wahl von drei Mitgliedern des Gemeinderates haben 344 Wähler ihre Stimmzettel abgegeben, daher die absolute Majorität 173 betragt. Diese Majorität haben erhalten: Herr Josef Huber, Maschinenfabrikant mit 319 Stimmen; Herr Josef Haller, Lebzelter, 184 Stimmen, Herr Karl Jäger von Waldau, Brauereibesitzer, mit 176 Stimmen.
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