den in der letzten Gemeinderats-Sitzung eingebrachten Antrag wegen Regulirung des Wagenverkehres am Bader- und Gschaiderberge sich an Ort und Stelle Überzeugung verschafft habe, und sich dem diesfalls vom Polizeiamte erstatteten Berichte anschliessen müsse, wonach eine Regelung des Verkehrs in der gewünschten Richtung ganz unmöglich sei. Referent erörtert dies an Beispielen und spricht namens der Section die Unmöglichkeit einer Regelung aus. G.R. Gschaider bemerkt, daß die Hauptsache sei, den Übelstand wegen der Benützung von zu breiten und zu breit beladenen Wagen zu überwachen. Der Antrag der Section wird angenommen. – Z. 2178. 10. G.R. Reder verliest das Dekret der Gemeindevorstehung von 16. Jänner d.J. Z. 13515, mit welchem das Bauamt zur Vorlage eines detailirten Planes und Kosten-Voranschlages über die Kanalisirung von Wieserfeld aufgefordert wurde und bemerkt, daß sich hienach die Kosten dieser Kanalisirung auf 894 fl 50 xr belaufen, welche sich jedoch für den Fall, als bei der Aufgrabung Steine aus der alten Kanalisirung noch benützt
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