Ratsprotokoll vom 1. März 1878

in die hiesige Schule schicken, nicht zu einer Beitragsleistung für dieselbe verhalten könnte, worüber G.R. Pointner bemerkt, daß ge- genwärtig kein Schulgeld mehr bestehe und daß die Gemeinde Steyr keine eigene Schulumlage habe. G.R. Redl verweist darauf, daß in Steyr doch viele fremde Kinder, welche beispiels- weise bei einem Vormunde oder hier in Kost seien, die hiesige Schule besuchen, ohne daß deren Eltern hier steuerpflichtig seien, wogegen G.R. Wenhart anführt, daß, wer in Steyr domizilirt, Kraft des Ge- setzes hier auch schulpflichtig sei und daher die Schule solche Kinder aufnehmen müßte. G.R. Mauß glaubt, man könne für die- jenigen, welche in Steyr wahlberechtigt und mithin Bürger von Steyr seien, eine Ausnamsbestimmung treffen und diesen gestatten, ihre Kinder in die hiesige Schule zu senden, wodurch dem angeregten Übelstande abgeholfen erschiene. G.R. Leopold Huber glaubt, man solle von der durch die Section beantragten Maßregel der Ausschulung ganz Umgang nehmen; wogegen der Vorsitzende an- führt, daß aus fremden Gemeinden min- destens 60–70 Kinder die hiesige Schule besuchen.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2