In dieser Richtung könne die Gemeinde nur einen Wunsch aussprechen, während die Durchführung Sache des k.k. Landschulrates sei. Der Gemeinderat könne daher heute nur hinsichtlich der Ortschaft Neu-Schönau schlüßig werden. G.R. Franz von Jaeger frägt, ob man die betreffenden Partheien, welche Kinder in die hiesige Schule schicken, nicht zur Zalung hiefür verhalten könne. G.R. Perz glaubt, man solle gegen die Hausbesitzer von Neu-Schönau in dieser Frage nicht rücksichtslos vorgehen. G.R. Reder erwähnt, daß früher auch Kinder aus den dortigen Häusern, wie beispielsweise vom Stiefvater Hause die Schule in Steyr besucht hätten und betont nach der Zwischenbemerkung des G.R. Ploberger, daß früher dieselben ein Schulgeld zu zalen hatten, daß gegenwärtig in Neu-Schönau viele Beamte der Kronprinz-Rudolfsbahn sowie auch Gewerbsleute wohnen, welche zur Gemeinde Steyr steuerpflichtig seien, und können doch nicht ihre Kinder in die hiesige Schule schicken dürfen. G.R. Mayr frägt, ob man jene Partheien aus diesen Ortschaften, welche ihre Kinder
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