und die Schullokalitäten daselbst in Bezug des vorgeschriebenen Rauminhaltes nicht genü- gen, wolle der löbl. Gemeinderat beschlies- sen und anstreben, daß die schulpflichtigen Kinder aus dem Gemeindebezirke St. Ulrich dem dortigen Schulbezirke einverleibt, und aus dem Bezirke der Stadt Steyr aus- geschult werden. Referent begründet dies damit, daß, nachdem die Besitzer der betreffenden Realitäten dem Stadtgebiethe nicht angehören wollten, auch die Gemeinde Steyr auf sie keine weitere Rücksicht zu nehmen habe und daher beschließen solle, sie solle ihre Kinder in ihre eigene Schule einreichen lassen. G.R. Ploberger bemerkt, daß nicht die Gemein- de Steyr um die Einverleibung dieser Ort- schaft angesucht habe; dieselbe habe kein Bedürfnis darnach gehabt, der Gemeinderat habe daher über die vorliegende Ange- legenheit nichts weiter zu beschließen, da sie als abgethan erscheine. Nach der Bemerkung des Vorsitzenden, daß die Angelegenheit doch ihrer Erledigung zugeführt werden müße, und nicht einfach in den Papierkorb ge- worfen werden könne, führt G.R. Ploberger fort, er möchte den Antrag stel- len, daß die Schulkinder der nicht zu Steyr gehörigen Ortschaften, beispielsweise von
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