Ferdinand, der sich gegen die Einverleibung ausgesprochen habe, 30 fl 32 xr entfielen, daher nach Abzug dieser beiden Posten nur ca. 30 fl übrig blieben; die Hauszinssteu- er betrage gegenwärtig 199 fl 53 xr und werde nach Ablauf der Steuerfreiheit um 285 fl 5 xr mehr abwerfen; die Erwerbsteuer betrage gegenwärtig 63 fl, die Einkommen- steuer 28 fl 40 xr, die gesammte gegenwär- tig bestehende Steuer belaufe sich nur auf ca. 4–500 fl und ward auch nach Ende der Steuerfreiheit nicht mehr als 8–900 fl be- tragen; das hienach auf die Gemeindeum- lage entfallende Erträgnis sei daher ein ganz geringes. Die Section meine daher, daß die angestrebte Vereinigung von Neu- Schönau mit dem Stadtbezirke Steyr kei- nen günstigen Verlauf genommen habe; einzelne Petenten seien von ih- rem Einschreiten zurückgetreten, die Gemeinde-Vertretung von St. Ulrich und die Mehrzal der Haus- und Grund- besitzer im Grenzgebiethe hätten sich in dieser Angelegenheit verneinend ausgesprochen. Der löbl. Gemeinderat in Steyr wolle demnach von der angereg- ten Einbeziehung dieses Vorortes in den Stadtbezirk Steyr vorläufig absehen; in Anbetracht des Umstandes aber, daß die schulpflichtigen Kinder aus diesem Vororte sämmtlich die Volksschulen in Steyr besuchen,
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