Ferdinand, der sich gegen die Einverleibung ausgesprochen habe, 30 fl 32 xr entfielen, daher nach Abzug dieser beiden Posten nur ca. 30 fl übrig blieben; die Hauszinssteuer betrage gegenwärtig 199 fl 53 xr und werde nach Ablauf der Steuerfreiheit um 285 fl 5 xr mehr abwerfen; die Erwerbsteuer betrage gegenwärtig 63 fl, die Einkommensteuer 28 fl 40 xr, die gesammte gegenwärtig bestehende Steuer belaufe sich nur auf ca. 4–500 fl und ward auch nach Ende der Steuerfreiheit nicht mehr als 8–900 fl betragen; das hienach auf die Gemeindeumlage entfallende Erträgnis sei daher ein ganz geringes. Die Section meine daher, daß die angestrebte Vereinigung von NeuSchönau mit dem Stadtbezirke Steyr keinen günstigen Verlauf genommen habe; einzelne Petenten seien von ihrem Einschreiten zurückgetreten, die Gemeinde-Vertretung von St. Ulrich und die Mehrzal der Haus- und Grundbesitzer im Grenzgebiethe hätten sich in dieser Angelegenheit verneinend ausgesprochen. Der löbl. Gemeinderat in Steyr wolle demnach von der angeregten Einbeziehung dieses Vorortes in den Stadtbezirk Steyr vorläufig absehen; in Anbetracht des Umstandes aber, daß die schulpflichtigen Kinder aus diesem Vororte sämmtlich die Volksschulen in Steyr besuchen,
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