Franz Jaeger von Waldau.“ Die Äusserung der Gemeinde-Vertretung von St. Ulrich laute: „Nachdem am 17. November 1877 alle Haus- und Grundbesitzer der Ortschaft Jägerberg und Neu-Schönau in Betreff Lostrennung von der Gemeinde St. Ulrich und Einverleibung zur Stadtgemeine Steyr über ihre Willensmeinung protocollarisch vernommen wurden, und nur fünf Besitzer die Lostrennung verlangen, so ergiebt sich, daß die Majorität diesem Gesuche entgegen steht, weshalb auch der Ausschuß, nachdem keine Gründe vorliegen, keineswegs die Zustimmung zur Lostrennung geben kann, sondern verlangt, daß das Gesuch in Angelegenheit dieser Sache ehestens dem Gemeindeausschuße zur Einsicht und Prüfung der Gründe vorgelegt werde, was auch zum Beschlusse erhoben wurde.“ Weiters sei noch von der k.k. Bezirkshauptmannschaft der Ausweis über die Steuerleistung der betreffenden Grund und Hausbesitzer hieher gesendet worden; nachdemselben seien 22 steuerpflichtige Partheien, welche an Grund- und Hausklassensteuer zusammen 163 fl 61 xr zalen, wovon aber auf Herrn Josef Reder, von dem keine Äusserung vorliege, ob er mit der Einverleibung unverstanden sei, 105 fl 16 xr und Herrn Berger
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