Ratsprotokoll vom 1. März 1878

Haus des Johann Baumgartner der Stadtgemeinde Steyr zur Einverleibung zufallen. Es wurden alle diese vorgenannten Hausund Grundbesitzer über ihre Willensmeinung gefragt, und haben leider Alle einstimmig erklärt, unter keiner Bedingung von der Gemeinde St. Ulrich sich zur Stadtgemeinde Steyr transferiren zu lassen. Die Haus und Grundbesitzer der Ortschaft NeuSchönau erklärt sich ebenfalls bis nur auf jene fünf Herren: Franz Stohl, Franz Gerl, Mathias Weinberger, Leopold Hausleitner und Alois Kreger bei der Gemeinde St. Ulrich zu bleiben, und unter keiner Bedingung zur Stadtgemeinde Steyr sich einverleiben zu lassen, wofür sie auch ihre frühere Handlung, nämlich ihre Namensfertigung im Gesuche bereuen, und erklären zugleich, daß sie nur in Unüberlegtheit überrascht worden sind, und nun mit reifen Entschluße widerruffen, was sie aus Unvorsicht gethan haben. („Heiterkeit“) Somit wurde das Protokoll geschlossen und allseitig gefertigt. Franz Küchholzer, Simon Küchholzer, Michael Schaumberger, Josef Bruckner, Johann Stöger, Josef Bergmair, Mathias Kleinberger, Johann Baumgartner, Ferdinand Berger, Johann Greischner, Johann Wenzl, Stefan Metz, Rosalia Ganglbaur, Gustav Rueff, Johann Klaffenböck, Carl Jaeger von Waldau

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