Ratsprotokoll vom 1. März 1878

Steyr sei vorläufig zur Kenntnis zu nehmen. – Mit Bezugname auf diese Eingabe sei vorerst ein Situationsplan zu errichten, auf welchem die abzutrennenden Objecte der Steuergemeinde Jägerberg mit Lage und Gränzen veranschaulicht sind, daß sonach das fragliche Operat der löblichen k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr mit dem Ersuchen übergeben werde, wolselbe geruhe die Äußerung der GemeindeVorstehung in St. Ulrich über eine allenfallige Abtrennung des bezeichneten Haus- und Grundbesitzes in der Steuergemeinde Jägerberg abzuverlangen, im Negationsfalle die Weigerungsgründe derselben mitzutheilen; ferners die Willensmeinung der betheiligten Haus- und Grundbesitzer im abzutrennenden Raijon zu erheben, und endlich das ergänzte Operat zur weiteren Beschlußfassung des hiesigen Gemeinderates seinerzeit in Vorlage zu bringen.“ Es sei nun vom Amte ein Situationsplan angefertigt worden, in welchem jene Theile der Gemeinde St. Ulrich, der dem Stadtgebiete einzuverleiben wären, mit einer rothen Linie angezeigt erscheinen. Referent läßt den Plan circulieren und bemerkt dann weiters, daß hienach der ganze Akt sammt Plan der Bezirkshauptmannschaft Steyr zur Vorname der nachgesuchten Erhebungen übermittelt worden sei. Die Bezirkshauptmannschaft habe die

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