Ratsprotokoll vom 1. März 1878

tigten Diener gehören; Anton Heinzl überdies laut Dekret vom 22. Jänner 1869 Z. 116 nur provisorisch angestellt ist, daher ihnen der Dienst ohne weiters gekündet werden kann, wobei ihnen behufs Ermöglichung der Verschaffung einer anderweitigen Anstellung vielleicht eine vierteljährige Kündigung gewährt werden könnte; selbstverständlich bliebe es denselben ja auch unbenommen, um sie in Ausschreibung gelangenden beiden Thurmwächterstellen sich wieder in Kompetenz zu setzen, wie auch deren Wiederbestellung zu diesem Dienste möglich ist, wenn sich unter den Kompetenten nicht tüchtigere Bewerber vorfinden sollten. Aus diesen Erwägungen dürfte sich daher die Ausschreibung der beiden Thurmwächterstellen mit den vom Gemeinderate erhöhten Bezügen empfehlen, wobei bemerkt wird, daß die Flüßigmachung der neuen Bezüge für die gegenwärtigen Thurmwächter aus diesem Grunde bisher noch nicht veranlaßt wurde. – Steyr am 22. Februar 1878. Iglseder.” Hiezu bemerkt Referent, die Section glaube, daß durch Ausschreibung der beiden Thurmwächterstellen in Steyr mit den vom Gemeinderate erhöhten Bezügen geeignete Persönlichkeiten für diesen Zweck gewonnen werden können, und daß der Termin

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