Vorschriften aufmerksam gemacht, und erwähnt, daß vom Gemeinderate auch in anderen Fällen die Belassung solcher offenen Miststätten an der Strasse nicht gestattet worden sei, im vorliegenden Falle überdies nach berücksichtigt werden müsse, daß nun in unmittelbarer Nähe die Aufstellung der Markthütten platzgreife, rectifizirt G.R. Pointner mit der Begründung, daß der Obmann der BauSection sich gegen die Belassung dieser Miststätte heute ausgesprochen habe, den Sectionantrag dahin, es sei dem vorliegenden Rekurse keine Folge zugeben, welcher Antrag mit Majorität angenommen wird. – Z. 2286 5. G.R. Pointner verliest nachstehenden Amtsbericht: „Löblicher Gemeinderat. In der Gemeinderatssitzung vom 25. Jänner d.J. wurde der Beschluß gefaßt, die Bezüge des Stadtpfarrthurmwächters mit einer Jahreslöhnung von 400 fl und jene des Taborthurmwächters mit einer solchen von 300 fl unter Belassung ihres Deputatholzes festzustellen. Nachdem dieser Beschluß, wenigstens seinem Wortlaute nach sich nur ausdrücklich auf die Stelle eines Thurmwächters und nicht auf deren Person bezieht, daher nach der unvorgreiflichen Ansicht des Amtes noch keineswegs damit gesagt erscheint, daß hienach Ignaz Marschhofer, derzeit StadtpfarrThurmwächter, und Anton Heinzl derzeit Taborthurmwächter, ein Anrecht auf diese
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2