Ratsprotokoll vom 1. März 1878

bekannt gemacht, daß die Wählerlisten für die Gemeinderatswahlen während des Monats Februar durch den vorgeschriebenen 4 wöchentlichen Termin zu Jedermanns Einsicht hieramts aufliegen, und daß Reklamationen hiegegen vom 21. bis 28. Februar d.J. einzubringen seien. – Es sind nur während dieser Frist 2 Reklamationen eingebracht worden und zwar, wie aus dem beiliegenden Protokolle ersichtlich, von Heinrich Dworczak, Beamten der Kronprinz Rudolfsbahn, welcher aus Versehen in dem von der Betriebs-Direktion hieher gemittelten Verzeichnisse nicht eingetragen war, und der vermöge seiner Steuerzalung mit 6 fl 59 xr in die Wälerliste des III. Walkörpers nachträglich einzureichen wäre. – Hiegegen dürfte nach der Ansicht des Amtes der Reklamation des Gastwirtes Herrn Peyrl, welcher seine Versetzung vom III. in den II. Walkörper aus den im Protokolle vom 27. Februar d.J. angeführten Gründen verlangt, nicht stattzugeben sein. – Derselbe glaubt nemlich, daß die dem Herrn Leopold Huber für sein Wirtsgewerbe vorgeschriebene ErwerbSteuer von 10 fl 50 xr ihm selbst anzurechnen sei, wonach sich seinerseits gegenüber dem jetzigen Betrage von 3 fl 50 xr ein solcher von 14 fl und sohin seine Vorrückung aus dem III. in den II. Walkörper ergebe; und begründet dies damit, daß er laut Vertrag verpflichtet

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2