Erweiterung der Kluft erkennen zu können; der Gemeinderat habe die Obliegenheit und die Pflicht dafür Sorge zu tragen, daß die Bewohner der Stadt Steyr, deren Vertreter zu sein sie Ehre habe, vor Schaden geschützt werden; damit thue der Gemeinderat nichts anderes als seine Schuldigkeit und sorge nur dafür, daß für den Fall, als die General Direktion die Kündigung wirklich annehme, derselben sofort wieder ein anderes Gebäude zur Verfügung gestellt werden könne; er erklärt sich für alle Fälle gegen jeden Schaden, der aus der etwaigen Haltung des Gemeinderates in dieser Frage der Gemeinde zukommen könnte, verwahren zu müssen, indem er mit der Einberufung der heutigen Sitzung und Einbringung seines Vorschlages seiner Pflicht nachgekommen sei, nur stehe es bei dem Gemeinderate, hierüber Beschluß zu fassen. G.R. Anton May verweist darauf, daß ohnehin einige Herren in Wien sein, welche die Gemeinde von den statthabenden Verhandlungen sofort benachrichtigen könnten und die auch dafür einstehen würden, daß die Gemeinde keinen Schaden erleide, G.R. Holub frägt den Vorsitzenden, ob einer glaubwürdige Nachricht vorhanden sei, daß die Kündigung thatsächtlich erfolgt
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