her geäußert, der Wunsch ausgesprochen wer- den möge, daß diese Angelegenheit ein- mal ihrem Ende zugeführt werde. Es werde dem Gemeinderate endlich genug. Der- selbe habe sich dem Herrn Werndl gegen- über so benommen, daß er nicht hätte kulanter vorgehen können; nun sei es aber nicht mehr angenehm, diese fort- währenden Beschuldigungen, welche er dem Gemeinderate zuwerfe, auf die Länge der Zeit unerwiedert hinzune- men. Hätte sich Herr Werndl bei seinem Entschluße, etwas gutes zu stiften, vor- her mit der Gemeinde ins Einverne- men gesetzt, hätte er nicht dem Bür- hermeister, der in ganz korrekter Weise ihn sogar telegrafisch ersucht habe, vorher mit ihm hierüber mündliche Rücksprache pflegen zu dürfen, sogar diese Unterredung verweigert und damit jedes Übereinkommen un- möglich gemacht, so hätte diese Angele- genheit in einer für beide Theile ersprießlicheren Weise zur Lösung gebracht werden können. So aber habe sich Herr Werndl rein auf die Presse und auf seine schriftliche Korrespondenz mit der Gemeinde beschränkt und bringe er sogar ihr alles in die Pres- se, bevor er mit der Gemeinde verkehre. (Zustimmung)
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