thenfeld zur Abhaltung eines Volksfestes der Gemeinde nicht mehr zur Verfügung stellen wolle. In seinem ersten Schreiben vom 23. Jänner d.J. habe Herr Werndl sich dahin ausgesprochen, daß der Benützung dieses Feldes zu diesem Zwecke kein Hindernis im Wege stehen dürfte und nur zu bedenken gegeben, daß die sogenannten Hallerfelder, welche er anläßlich seiner Anträge zur Lösung der Armenfrage sammt seiner Villa dem Gemeinde angebothen habe, zur Abhaltung dieses Festes zweckmässiger wären. Damit sei freilich eine unbedingte Zusicherung nicht gegeben worden und spreche er sich vielmehr gegenwärtig bestimmt dahin aus, daß er nunmehr dieses Feld zum gedachten Zwecke nicht überlasse. Es bleibe daher dem Gemeinderate bei dem Umstande, als ihm ein anderer geeigneter Platz nicht zur Verfügung stehe, nichts anderes übrig, als von der Abhaltung eines Volksfestes für das heurige Jahr Umgang zu nehmen. Der 3. Punkt sei der, womit Herr Werndl dem Gemeinderat das Betriebsdirektions-Gebäude zum Verkaufe anbiete. Was ihn dazu bewogen habe, begreiffe er nicht. Der Preis pr. 140,000 fl, wäre vielleicht annehmbar, wenn die Gemeinde
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