thenfeld zur Abhaltung eines Volksfestes der Gemeinde nicht mehr zur Verfü- gung stellen wolle. In seinem ersten Schreiben vom 23. Jänner d.J. habe Herr Werndl sich dahin ausgesprochen, daß der Benützung dieses Feldes zu diesem Zwec- ke kein Hindernis im Wege stehen dürfte und nur zu bedenken gegeben, daß die sogenannten Hallerfelder, wel- che er anläßlich seiner Anträge zur Lösung der Armenfrage sammt seiner Villa dem Gemeinde angebothen ha- be, zur Abhaltung dieses Festes zweck- mässiger wären. Damit sei freilich eine unbedingte Zusicherung nicht ge- geben worden und spreche er sich viel- mehr gegenwärtig bestimmt dahin aus, daß er nunmehr dieses Feld zum ge- dachten Zwecke nicht überlasse. Es bleibe daher dem Gemeinderate bei dem Umstande, als ihm ein anderer geeigneter Platz nicht zur Verfügung stehe, nichts anderes übrig, als von der Abhaltung eines Volksfestes für das heurige Jahr Umgang zu nehmen. Der 3. Punkt sei der, womit Herr Werndl dem Gemeinderat das Betriebsdirek- tions-Gebäude zum Verkaufe anbie- te. Was ihn dazu bewogen habe, begreif- fe er nicht. Der Preis pr. 140,000 fl, wä- re vielleicht annehmbar, wenn die Ge- meinde
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