Gemeinderate neuerlich zur Last lege, daß er sich nicht habe entschließen können, in dieser wichtigen Angelegenheit persönlich zu interveniren. Über diese Bedenken könne sich der Gemeinde- rat beruhigen und brauche er sich nicht beirren zu lassen; der Gemeinderat habe seine Motive die ihn diesfalls ge- leitet, bereits früher bekannt gegeben. Er erlaube sich daher dem Gemeinderat nachstehenden formulirten Antrag zur Anname zu empfehlen: „Nachdem die Gemeindevorstehung über Antrag des Gemeinderates die von Herrn Josef Werndl angestrebte Subscription zur Gründung eines Fondskapitales per 208,000 fl für das von ihm in Aussicht genommene Versorgungshaus in Steyr zur Durchführung gebracht hat, so kann es der Gemeinde Vertretung in Steyr nur wünschenswert er- scheinen, wenn dem gegenwärti- gen Ansuchen des Herrn Josef Werndl wegen persönlicher Einsichtname der Subscriptionsliste sofort ent- sprochen wird. Aber das von Herrn Josef Werndl ausgesprochene Beden- ken, daß sich der Gemeinderat nicht entschließen könnte, in dieser so hoch- wichtigen Angelegenheit persönlich zu interveniren, erlaubt sich der
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