G.R. Mayr verweist darauf, es sei in der letzten Gemeinderats-Sitzung betont worden, daß die Subscriptionsbögen dem Herrn Josef Werndl zu unterbreiten seien, dadurch sei schon in Ausdruck gebracht worden, daß ihm dieselben zur Einsicht vorzulegen seien, daher er der Anschauung sei, man solle ihm die Einsichtsname gestatten, was er hiemit ausdrücklich beantrage. G.R. Ploberger unterstützt den Antrag des G.R. Mayr, den er jedoch dahin modifizirt wissen will, es seien sämmtliche Subscriptionsbögen, welche für die Gemeinde selbst weiters keinen Wert mehr hätten, dem Herrn Josef Werndl zuzusenden. G.R. Hofman spricht sich gegen die Gewährung der Einsichtsname aus, nachdem das Resultat der Subscription dem Herrn Josef Werndl ohnehin bekannt gegeben worden sei. G.R. Leopold Huber macht gegenüber dem Antrage des G.R. Ploberger aufmerksam, daß Herr Werndl selbst nur die Einsichtsname der Subscriptionsbogen im Amte verlange.
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