im gedruckten Protokolle über die Sitzung des Gemeinderats vom 25. Jänner bei Punkt 7 ein Irrthum sich eingeschlichen haben müsse, indem es daselbst heißt, der Antrag der Section sei angenommen worden, während seines Wissen sein Gegenantrag zum Beschluße erhoben worden sei. Der Vorsitzende konstatirt, daß dieses ein Druckfehler sei und daß er die Richtigstellung veranlassen werde. G.R. Ploberger stellt weiters die Frage ob es nicht möglich wäre, mit Rücksicht auf die grosse Frequenz des so genannten Bader und Gschaider Berges und die Enge dieser Passage eine Verordnung dahin ergehen zu lassen, daß der Baderberg immer nur zum hinunter und der Gschaiderberg, immer nur zum Hinauffahren benützt werden dürfe. Weiters macht er aufmerksam, daß in neuerer Zeit die Benützung außerordentlich breiter Wägen und deren Beladung über die Räder hinaus stark überhand nehme, was leicht zu Unglücksfällen Veranlassung geben könnte, und ersucht, daher den Vorsitzenden
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