Herrn Hahn unterfertigt sei, und bemerkt auf die vom Referenten gegebene verneinende Antwort, er begreife nicht, warum sich dann andere um diese Sache so sehr annehmen. Der Milden Versorgungsfond sei Eigenthümer dieses Gebäudes, die Demolirung des Traktes, in dem Herr Hahn gewohnt habe, habe aus sicherheitspolizeilichen Rücksichten erfolgen müssen. Eine Verbindlichkeit, daß in diesem Gebäude ein Hilfspriester seinen Unterstand haben müsse, werde kaum bestehen; die Gemeinde habe aber freiwillig für denselben einen Zinsbeitrag bestimmt, wonach es ihm freistehe, sich eine Wohnung zu nehmen, wo er wolle, daß er so weit weggezogen sei, sei seine eigene Schuld und könne er sich dieses sofort ändern, nach dem er ja in unmittelbarer Nähe eine andere Wohnung bekomme. Der Gottes-Dienst erleide in keiner Weise eine Stöhrung; wenn Herr Hahn krank sei, so könne er denselben auch dann nicht abhalten, wenn er auch im Gebäude selbst wohne. G.R. Wenhart bemerkt, daß Herr Hahn froh wäre, wenn er einige Zimmer im I. Stock bekomme, worauf der Vor-
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