guten Willen gezeigt, den religiösen Bedürfnissen Rechnung zu tragen. Der Vorsitzende bemerkt dem gegenü- ber, daß die religiösen Bedürfnisse der dortigen Bewohnerschaft durchaus nicht geschmälert wurden, nachdem ja die Gelegenheit vorhanden sei, in un- mittelbarer Nähe des Bruderhauses eine Wohnung zu nehmen; warum aber dieserwegen die Gemeinde sich in neue Auslagen stürzen solle, das sehe er nicht ein und ersuche er, ihm zu sagen, aus welchen Mitteln dieselben bestritten werden sollten, nachdem hiefür in keiner Weise gesorgt sei, und auch die Statthalterei hiefür nichts bewilligen werde, da der betreffende Fond ohne- hin schon habe angegriffen werden müssen. Er müsse sich daher entschieden dagegen aussprechen und erkläre hie- mit, daß er jeden solchen Beschluß sisti- ren müßte; überdies müße er darauf verweisen, daß man mit dem Gedan- ken umgehe, ein neues einheitliches Armenhaus zu bauen und jetzt wolle man bei einem alten Gebäude für einen Anbau abermals Geld ausgeben. G.R. Ploberger ersucht den Sectionsan- träge zur Abstimmung zu bringen.
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