Demolirung des Traktes des Bruderhauses, in welchem Herr Hahn gewohnt habe, der Gemeinderat demselben ein Quartiergeld von 150 fl ausgeworfen habe; um diesen Betrag bekomme er immer ein passendes Quartier und sei es jedenfalls wünschenswerth, wenn er in der nächsten Nähe des Bruderhauses ein solches erlangen könnte, wie G.R. Mayr gerade vorgebracht habe, gegen die Vorname eines Anbaues oder eines Adaptirungsbaues aber, wie selber vom Referenten in Aussicht genommen, müße er sich entschieden aussprechen, denn weder das Bruderhaus, noch der Milde Versorgungsfond, aus dem ein solcher Bau bestritten werden müßte, sei Eigenthum der Gemeinde, welche blos dessen Verwalter wäre, während die Verfügung hierüber der Statthalterei zustehe, daß aber die Gemeinde selbst aus ihrem Säckel soviel Geld bewilligen werde, um einen solchen Bau zu führen, daran zweifle er, und halte er dies um so weniger für zulässig, als im Falle eines Adaptirungsbaues den Armen wieder die Unterkunft verringert wurde. Allerdings repräsentire das dem Herrn Hahn gewährte Quartiergeld ein Kapital von 3000 fl, aber
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