ausgesprochen, daß mit der Verweigerung eines Anbaues an das Bruderhaus für den Geistlichen vielleicht darauf abgezielt werde, die Kirche nicht mehr zu ihren Zweck benützen zu lassen, ein Bedenken, dessen Grundlosigkeit er /: Mair :/ ihm übrigens auseinander gesetzt habe. Wenn nun Herr Hahn von diesem Anbot Gebrauch mache, so würde er eine Wohnung in unmittelbarer Nähe der Kirche erhalten, da diese so gelegen sei, daß er zum Behufe des Kirchenbesuches nicht einmal die Strasse überschreiten dürfte. Die Wohnung sei auch sonst ganz entsprechend und wäre daher beiden Theilen abgeholfen, dieses bringe er dem Gemeinderate hiemit zur Kenntnis. Der Vorsitzende bemerkt, daß er die von manchen Seiten besprochene Auflassung der Bruderhauskirche als eine böswillige Ausstreuung von Gerüchten erklären müsse, da niemand hieran denke. Er müsse bedauern, daß man bei jeder Gelegenheit so erfindungsreich sei, solche vom Zaun gebrochene Gerüchte auf die unredlichste Weise in die Welt zu schleudern. Was den vorliegenden Gegenstand betreffe, so müßte er aufmerksam machen, daß anläßlich der nothwendig gewesenen
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