ausgesprochen, daß mit der Verweigerung eines Anbaues an das Bruderhaus für den Geist- lichen vielleicht darauf abgezielt werde, die Kirche nicht mehr zu ihren Zweck be- nützen zu lassen, ein Bedenken, dessen Grundlosigkeit er /: Mair :/ ihm übrigens auseinander gesetzt habe. Wenn nun Herr Hahn von diesem Anbot Gebrauch mache, so würde er eine Wohnung in unmittelbarer Nähe der Kirche erhalten, da diese so gelegen sei, daß er zum Be- hufe des Kirchenbesuches nicht einmal die Strasse überschreiten dürfte. Die Wohnung sei auch sonst ganz entsprechend und wäre daher beiden Theilen abge- holfen, dieses bringe er dem Gemein- derate hiemit zur Kenntnis. Der Vorsitzende bemerkt, daß er die von manchen Seiten besprochene Auflassung der Bruderhauskirche als eine böswil- lige Ausstreuung von Gerüchten er- klären müsse, da niemand hieran denke. Er müsse bedauern, daß man bei je- der Gelegenheit so erfindungsreich sei, solche vom Zaun gebrochene Gerüch- te auf die unredlichste Weise in die Welt zu schleudern. Was den vor- liegenden Gegenstand betreffe, so müßte er aufmerksam machen, daß anläßlich der nothwendig gewesenen
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