Aufgabe betrauen, an Ort und Stelle unter Zuziehung des städt. Ingenieurs und des Bruderhaus-Kirchenverwalters die diesfalls nötigen Erhebungen zu pflegen, und in einer der nächsten Sitzungen über das Ergebnis derselben dem Gemeinderate unter Vorlage einer Planskizze und eines Kostenüberschlages Bericht zu erstatten, eventuell geeignete Anträge zu stellen. G.R. Mayr führt an, daß bei dem Umstande, als ihm selbst darum zu thun sei, daß die Wünsche der dortigen Bewohnerschaft befriedigt würden, er Erkundigungen eingezogen habe, ob nicht die Möglichkeit vorhanden wäre, dem Geistlichen Herrn Hahn in unmittelbarer Nähe des Bruderhauses eine Wohnung zu verschaffen, damit er unbehindert seinen Gottesdienst daselbst verrichten könne; er habe in dieser Richtung nun mit dem Besitzer des unmittelbar ans Bruderhaus angrenzenden Hauses, dem Herrn Kern persönlich gesprochen, ob er dem Herrn Hahn nicht in seinem Haus eine Wohnung einräumen möchte, nachdem er gehört habe, daß derselbe in diesem Hause gerne wohnen möchte. Herr Kern habe ihm dann auch die gewünschte Zusage gemacht und hiebei nur das Mistrauen
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