und Kostenvoranschlag über die Kanalisirung von Wieserfeld wird sohin von derselben abgesetzt (Z. 1375) und hierauf in der Tagesordnung weiter verhandelt. II. Section 9. G.R. Anton v. Jaeger führt an, daß Karoline Riegler von der städt. ArmenCommission mit ihrem Ansuchen um Gewährung eines Armengeldes abgewiesen worden sei, wogegen selbe an den Gemeinderat rekurrirt habe, nachdem selbe aber noch in der Lage erscheint, sich etwas zu verdienen und wie erhoben auch von anderer Seite Unterstützung geniesse, überdies ihr Mann ohnehin im Besitze eines Armengeldes sei, so sehe sich die Section nicht veranlaßt auf den Rekurs einzugehen und beantragt daher die Aufrechthaltung des Beschlußes der städt. Armen-Commission. Nachdem über Verlangen des Gemeinderates Pointer Referent noch das von der Rekurrentin beigebrachte ärztliche Zeugnis zur Verlesung gebracht, wird der Antrag der Section angenommen - Z. 1076. 10. G.R. Wenhart verliest eine von Hausbesitzern aus Steyrdorf, Wieserfeld und
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