Rudolfsbahn liegende, sogenannte Ennsleitenfeld zum Zwecke der Abhaltung eines Volksfestes nebst einer landwirtschaftlichen Ausstellung zur Verfügung zu stellen. Der Überlassung der gedachten Grundstücke zum erwähnten Zwecke würde durchaus nicht im Wege stehen; nachdem ich aber in meinem Schreiben vom 18. d.Mts. die sogenannten Hallerfelder der löbl. Gemeinde zu Armenzwecken zur Verfügung stellte, so glaube ich darauf hinweisen zu sollen, daß eben diese Grundfläche, wie keine andere zu den beabsichtigten Festlichkeiten sich eigne, und wären nur die Bedingungen festzustellen, unter denen dieselbe jeweilig auch zu andern Zwecken benützt werden dürften, Steyr am 23. Januar 1878. Josef Werndl.“ Der Vorsitzende bemerkt, daß man gegenwärtig die Hallerfelder nicht in Betracht ziehen könne, und man daher Herrn Werndl nur neuerlich ersuchen könne, das Ennsleitenfeld der Gemeinde zu diesem Zwecke zur Verfügung zu stellen. G.R. Pointner bemerkt, daß es sohin bei dem Umstande, als ein Beschluß des Gemeinderates auf Abhaltung eines
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