Ratsprotokoll vom 15. Februar 1878

eintreffenden Charge die Bewilligung der Gemeinde Vorstehung zum Aus- fahren der Spritze mitzutheilen; die Gewölbe & Feuerwächter haben die Mit- glieder der freiw. Feuerwehr mit der Beifügung Landfeuer zu allar- miren. Wenn der Thürmer zur Handhabung eines Morse'schen Apparates befähigt ist so könnte die Anbringung des Blechroh- res am Thurme unterbleiben, und die Signalisirung der Landfeuer vom Thürmer in das Rathaus, sowie die Aufträge der Gemeinde Vorste- hung an den Thürmer könnten di- rekte durch den Apparat vermittelt werden. Sehr erwünscht wäre selbstverständlich die Herstellung einer Telegrafen-Verbin- dung zwischen dem Rathhause und dem Taborthurme, weil dieselbe eines theils die Mittel zur Signalisi- rung selbst wesentlich vermehren würde, anderseits auch durch diese Leitung die Möglichkeit geboten würde, mit sehr unbedeutenden Kosten einige wichtige Nebenver- bindungen herzustellen. Der Vorsitzende bemerkt hierüber, daß er eine telegrafische Verbin- dung zwischen dem Rathause und

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