Ratsprotokoll vom 15. Februar 1878

eintreffenden Charge die Bewilligung der Gemeinde Vorstehung zum Ausfahren der Spritze mitzutheilen; die Gewölbe & Feuerwächter haben die Mitglieder der freiw. Feuerwehr mit der Beifügung Landfeuer zu allarmiren. Wenn der Thürmer zur Handhabung eines Morse'schen Apparates befähigt ist so könnte die Anbringung des Blechrohres am Thurme unterbleiben, und die Signalisirung der Landfeuer vom Thürmer in das Rathaus, sowie die Aufträge der Gemeinde Vorstehung an den Thürmer könnten direkte durch den Apparat vermittelt werden. Sehr erwünscht wäre selbstverständlich die Herstellung einer Telegrafen-Verbindung zwischen dem Rathhause und dem Taborthurme, weil dieselbe eines theils die Mittel zur Signalisirung selbst wesentlich vermehren würde, anderseits auch durch diese Leitung die Möglichkeit geboten würde, mit sehr unbedeutenden Kosten einige wichtige Nebenverbindungen herzustellen. Der Vorsitzende bemerkt hierüber, daß er eine telegrafische Verbindung zwischen dem Rathause und

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