Ratsprotokoll vom 15. Februar 1878

dem Stadttheile, in welchem der Brand ausgebrochen, eine Anzal von kurzen Zeichen folgen zu lassen und zwar: 1 Zeichen bei Brand in der inneren Stadt 2 〃 Ennsdorf 3 〃 Schönau 4 〃 Hundsgraben 5 〃 Vogelsang & Reichenschwall 6 〃 Josefsthal 7 〃 Aichel 8 〃 Steyrdorf 9 〃 Ort hierauf hat der Thürmer in der bisher üblichen Weise die Fahne, oder Laterne auszustecken, die Feuerglocke anzu- schlagen und während der Dauer des Brandes in Zwischenräumen nach- zuschlagen. Von dem in das Rathaus ge- meldeten Brande werden die Depots der frei. Feuerwehr mit thunlichster Beschleunigung Verständigung erhalten. Bei Bränden während der Nacht haben die Gewölbe & Feuerwächter der ganzen Stadt, sobald sie Kenntnis von dem Aus- bruche eines Brandes erlangen, an die Allarmirung der in ihrem Rayon wohn- haften Mitglieder der freiw. Feuerwehr vor allem der Hornisten und Chargen zu schreiten. Im Falle der Ausbruch eines Brandes im Rathause gemeldet wurde, bevor

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